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Neue Berufsprofile

Neu ab 01.08.2022

Das Hotel- und Gastgewerbe geht mit modernisierten Hotel-, Gastronomie- und Küchenberufsprofilen in das heute am 1. August beginnende Ausbildungsjahr 2022. Ausbildungsinhalte, die auch Themen wie Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Digitalisierung aufgreifen, sollen das Interesse junger Men­schen für eine Karriere in Hotellerie und Gastronomie wecken.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sieht in der Veröffentlichung der modernisierten Ausbildungsordnungen einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsfesten Ausbildung im Gastgewerbe.

 

Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, erklärt: „Wir machen unsere Ausbildungen noch stärker und wertvoller. Das Gastgewerbe ist eine der abwechslungsreichsten, dynamischsten und chancenreichsten Branchen. Versierte und motivierte Fachkräfte werden gebraucht. Mehr denn je ist es wichtig, in die Qualität der Ausbildung zu investieren. Mit dem neuen Regelwerk wird die duale Ausbildung für den Nachwuchs wie für die Betriebe noch attraktiver, arbeitsmarktnäher und differenzierter. Ausbildung stärken heißt Fachkräfte sichern.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Die Ausbildung im Gastgewerbe wird für alle ab dem 1. August 2022 beginnenden Ausbildungsverhältnisse nach den neuen Ausbildungsrahmenplänen und Prüfungsregelungen durchgeführt. Es stehen dann insgesamt sieben Berufe zur Verfügung.




Neu hinzu kommen zwei Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer, die durch die Profilschärfung aus der ehemaligen Fachkraft im Gastgewerbe entstanden sind:

 




Abschlussprüfung in zwei Teilen

Die zeitliche Gliederung in den Ausbildungsordnungen wird in Zukunft wichtiger, da es künftig bei den dreijährigen Berufen eine gestreckte Abschlussprüfung geben wird. Konkret: Es gibt eine Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2. Der erste Teil findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und bildet gleichzeitig die Abschlussprüfung für die zweijährigen Berufe. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet dann Teil 2 der Abschlussprüfung statt. Das Ergebnis von Teil 1 fließt – anders als bisher die Zwischenprüfung – mit 25 % in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Vorgesehen sind außerdem bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen (Vertiefung vegetarische und vegane Küche sowie Zusatzqualifikation Bar und Wein).

Vieles, aber nicht alles ändert sich durch die Neuordnung der gastgewerblichen Berufsbilder: Auch in Zukunft gibt es die gemeinsame Beschulungsmöglichkeit für alle Berufe im ersten Ausbildungsjahr.



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